Musikervertrag: Was unbedingt drinstehen muss
Ein schriftlicher Vertrag klingt bürokratisch – ist aber der beste Schutz für alle Beteiligten. Ob Auftrittsvertrag, Bandvertrag oder Recording-Agreement: Klare Absprachen verhindern Missverständnisse und schützen dich, wenn Dinge nicht nach Plan laufen.
Warum brauche ich einen Musikervertrag?
Weil Absprachen, die nur mündlich getroffen werden, im Streitfall schwer zu beweisen sind. Ein Auftritt fällt kurzfristig aus, die Gage wird nicht gezahlt oder plötzlich gibt es Meinungsverschiedenheiten darüber, wer das Bandequipment besitzt – all das lässt sich mit einem schriftlichen Vertrag viel einfacher klären.
Was gehört in einen Auftrittsvertrag?
Ein Auftrittsvertrag zwischen Musiker und Veranstalter sollte mindestens folgende Punkte enthalten:
Die Basics
- Namen und Adressen beider Vertragsparteien
- Datum, Uhrzeit (Aufbau, Soundcheck, Beginn, Ende) und Ort des Auftritts
- Genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistung (welche Band, wie lange, welches Programm)
Vergütung
- Vereinbarte Gage (Brutto oder Netto)
- Fahrtkosten: pauschal oder nach Nachweis?
- Zahlungsmodalität: Wann, wie (bar oder Überweisung)?
Technik und Ausstattung
- Wer stellt was? PA-Anlage, Licht, Backline, Mikrofone?
- Gibt es einen Techniker vor Ort?
Stornierungsbedingungen
Das ist oft der wichtigste Punkt. Was passiert, wenn der Veranstalter absagt? Was, wenn die Band absagt? Übliche Regelungen:
- Storno durch Veranstalter bis 4 Wochen vorher: kein Schadenersatz
- Storno 2–4 Wochen vorher: 50 % der Gage
- Storno weniger als 2 Wochen vorher: 100 % der Gage
Legt entsprechende Fristen auch für eure Seite fest.
Was gehört in einen Bandvertrag?
Wenn ihr eine feste Band seid, lohnt sich ein interner Bandvertrag. Er klärt:
- Wem gehört das gemeinsam angeschaffte Equipment?
- Wie werden Einnahmen (Gagen, Merchandise) aufgeteilt?
- Wie wird entschieden, wenn Meinungen auseinandergehen?
- Was passiert, wenn ein Mitglied die Band verlässt?
- Wem gehören die gemeinsam komponierten Songs?
Diese Fragen sind unangenehm, solange alles gut läuft. Im Konfliktfall sind sie entscheidend.
Urheberrecht und Musikrechte
Wenn ihr eigene Songs schreibt, solltet ihr klären, wer als Urheber gilt. In Deutschland ist der Urheber automatisch derjenige, der das Werk geschaffen hat. Wenn mehrere Bandmitglieder einen Song zusammen schreiben, sind alle Miturheber – und haben alle ein Mitspracherecht.
Die GEMA registriert Werke und verteilt Tantiemen. Wenn ihr eigene Songs live spielt oder veröffentlicht, solltet ihr prüfen, ob eine GEMA-Anmeldung sinnvoll ist.
Muss ein Musikervertrag von einem Anwalt geprüft werden?
Für einfache Auftrittsverträge reicht ein selbst formulierter Vertrag aus – solange alle wichtigen Punkte enthalten sind. Für komplexere Vereinbarungen (Plattenvertrag, Management-Vertrag, großes Tour-Agreement) ist anwaltliche Beratung sinnvoll.
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FAQ: Musikervertrag
Ist ein mündlicher Vertrag gültig? In Deutschland gilt: Verträge sind grundsätzlich formfrei und können auch mündlich geschlossen werden. Das Problem ist die Beweisbarkeit im Streitfall. Ein schriftlicher Vertrag ist immer besser.
Was mache ich, wenn der Veranstalter keine Gage zahlt? Schicke eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung. Wenn das nicht hilft, kann ein Anwalt oder das Mahnverfahren der nächste Schritt sein. Ein schriftlicher Vertrag vereinfacht diesen Prozess erheblich.
Müssen Bandverträge notariell beglaubigt werden? Nein. Ein privater, schriftlicher Bandvertrag mit Unterschriften aller Beteiligten reicht aus.
Was ist der Unterschied zwischen Gage und Honorar? Gage ist der umgangssprachliche Begriff für Bezahlung im Unterhaltungsbereich. Honorar ist der offizielle Begriff für freiberufliche Leistungen. Steuerlich relevant ist, ob du gewerblich tätig bist oder freiberuflich.